DV Berneck vom 27.Jan. 2010
DV vom 27. Januar 2010, (Berneck)
( 134 Stimmen / absolutes Mehr; 68)
Eidgenössische Abstimmungsvorlagen vom 7. März 2010
-Bundesbeschluss: Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Kantonsrat Roland Rino Büchel informiert über diese Vorlage. Nach seinen Ausführungen sind genügend Gesetze über diesen Fachbereich vorhanden. In die Verfassung gehören nur wesentliche und sachbezogene Artikel, da sonst die Übersichtlichkeit verloren geht. Zudem wird eine unnötige Aufblähung des Staatsapparates befürchtet. Eine Überregulierung führt auch zu Abwanderungen der Forschung ins nahe Ausland. Der Zentralvorstand und die Kantonsratsfraktion lehnen diese Vorlage deshalb klar ab.
Ergebnis; Ja / 0 Nein / 132 Enthaltungen / 2
Kantonalvorstand; einstimmig abgelehnt
-Volksinitiative: „Gegen Tierquälerei für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“
SVP Nationalrat Theophil Pfister stellt die Vorlage schlüssig und kompetent vor. In der Bundesverfassung (Artikel 80) wird laut seinen Informationen alles Wesentliche geregelt. Darin wird auch auf die Gesetzgebungspflicht der Kantone verwiesen. So wurde bereits vor 2 Jahren eine Tierschutzstelle auf Kantonsebene eingeführt. Ein Tierschutzanwalt pro Kanton wären nach Annahme dieser Initiative Pflicht. Das weltweit annähernd strengste Schutzgesetz für Tiere würde so Richtung Absurdität geführt. Juristische Kämpfe füllen nur die Kassen der Anwälte und Richter, wobei das gequälte Tier längst verendet wäre. Nach längerer Diskussion wird abgestimmt.
Ergebnis; Ja / 4 Nein / 127 Enthaltungen / 1
Kantonalvorstand; einstimmig abgelehnt
- Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
Der kantonale Parteipräsident Toni Thoma stellt die Vorlage vor. Der momentane Umwandlungssatz würde bei Annahme des Bundesgesetzes auf 6.4% reduziert. Folglich resultieren kleinere Renten für die zukünftigen Bezüger, dafür ist eine längere Laufzeit mit dem angesparten Kapital möglich. Dies ist plausibel, da Pensionäre immer älter werden und die Kassen saniert werden müssen. Aktuelle Rentenbezüger würden von dieser Anpassung nicht tangiert. Engagierte Voten durch Delegierte bringen aber unter anderem auch einen gewissen Unmut über die "Abzockerei" der Pensionskassenstiftungen zu Tage. Zum Beispiel wurden Gewinne in den guten Jahren nicht an die Versicherten weitergegeben. Zur Sanierung wird jedoch der Bürger in die Pflicht genommen.
Ergebnis; Ja / 38 Nein / 93 Enthaltungen / 4
Kantonalvorstand; Ja / 8 Nein / 6
Kantonale Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010
"Erweiterung Haus 24"
Kantonsrat Herbert Huser referiert zu dieser Vorlage. Die Erweiterung von Haus 24 ist eine Spitalausbaute für ca. 33 Millionen Franken. Dies ist massiv mehr als vor einigen Jahren geplant. Das Projekt ist überdimensioniert und die ausgewiesenen Kosten sind viel zu hoch. Zudem können sie von den verantwortlichen Personen nicht erklärt werden. Das Projektteam muss nochmals über die Bücher. Die Verhältnismässigkeit soll unbedingt gewahrt bleiben. Darum empfiehlt H. Huser den Delegierten ein Nein.
Ergebnis; Ja / 0 Nein / 134 Enthaltungen / 1
Kantonalvorstand; einstimmig abgelehnt